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Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,59
BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94 (https://dejure.org/1995,59)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1995 - VI ZR 223/94 (https://dejure.org/1995,59)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 223/94 (https://dejure.org/1995,59)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • aufrecht.de

    Geldentschädigung bei wiederholter Verletzung des Rechts am eigenen Bildes

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Wiederholte Bildveröffentlichungen - Wirtschaftliche Gründe - Schadensersatzanspruch

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Wiederholungsveröffentlichung / Kumulationsgedanke / Andrea Casiraghi

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • rabüro.de

    Wiederholte, hartnäckige Verletzung des Rechts am eigenen Bild kann Geldentschädigung rechtfertigen, auch wenn einzelne Veröffentlichung nicht schwerwiegend ist

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; KunstUrhG § 23 Abs. 1
    Schwere Verletzung durch Wiederholung einfacher Verletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; KunstUrhG § 23 Abs. 1
    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und hartnäckige Verletzung des Rechts am eigenen Bild

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-marburg.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Persönlichkeitsschutz und Geldersatz (Prof. Dr. Georgios Gounalakis)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 985
  • MDR 1996, 365
  • GRUR 1996, 227
  • VersR 1996, 341
  • ZUM 1996, 243
  • afp 1996, 138
  • NJWE-VHR 1996, 44 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (210)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (gleichfalls st.Rspr., vgl. etwa Senatsurteile vom 15. Dezember 1987 - VI ZR 35/87 - VersR 1988, 405 und vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94 - VersR 1995, 305, 308, zum Abdruck in BGHZ 128, 1 ff. vorgesehen).

    Außerdem soll er der Prävention dienen (Senatsurteile vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94 - aaO. S. 309 und vom 5. Dezember 1995 - VI ZR 332/94, jeweils m.w.N.).

    15 Die Entscheidung über die Höhe der danach an den Kläger zu zahlenden Geldentschädigung ist in erster Linie Sache des Tatrichters (vgl. Senatsurteil vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94 - aaO S. 309 m.w.N.).

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Auszug aus BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94
    Sie enthält mit Rücksicht auf das berechtigte Interesse der Allgemeinheit an einer bildmäßigen Darstellung von Personen, die dem öffentlichen Leben angehören, eine Einschränkung des Rechts am eigenen Bild für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte (BGHZ 20, 345, 349).
  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

    Auszug aus BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94
    Aus dem Wesen dieses Rechts folgt, daß die Verfügung über das eigene Bild nur dem Abgebildeten als Rechtsträger selbst zusteht; nur er selbst soll darüber befinden dürfen, ob, wann und wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit im Bild darstellen will (st.Rspr., vgl. etwa Senatsurteile vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 10/86 - NJW-RR 1987, 231 und vom 14. April 1992 - VI ZR 285/91 - VersR 1993, 66, 67, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94
    Außerdem soll er der Prävention dienen (Senatsurteile vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94 - aaO. S. 309 und vom 5. Dezember 1995 - VI ZR 332/94, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55

    Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94
    Die Vorschrift erfaßt Personen, die derart in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten sind, daß der Allgemeinheit ein durch ein echtes Informationsbedürfnis gerechtfertigtes Interesse an einer bildlichen Darstellung zuzubilligen ist (vgl. BGHZ 24, 200, 208).
  • BGH, 14.10.1986 - VI ZR 10/86

    Ansprüche einer Verwertungsgesellschaft für Verwertung des Bildnisses eines

    Auszug aus BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94
    Aus dem Wesen dieses Rechts folgt, daß die Verfügung über das eigene Bild nur dem Abgebildeten als Rechtsträger selbst zusteht; nur er selbst soll darüber befinden dürfen, ob, wann und wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit im Bild darstellen will (st.Rspr., vgl. etwa Senatsurteile vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 10/86 - NJW-RR 1987, 231 und vom 14. April 1992 - VI ZR 285/91 - VersR 1993, 66, 67, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87

    Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger

    Auszug aus BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (gleichfalls st.Rspr., vgl. etwa Senatsurteile vom 15. Dezember 1987 - VI ZR 35/87 - VersR 1988, 405 und vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94 - VersR 1995, 305, 308, zum Abdruck in BGHZ 128, 1 ff. vorgesehen).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Die vom Berufungsgericht für einschlägig gehaltene Fallgruppe der rücksichtslosen Zwangskommerzialisierung einer Persönlichkeit, in der die Präventionsfunktion der Geldentschädigung im Vordergrund steht, ist dadurch gekennzeichnet, dass der Einbruch in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vorsätzlich zum Zwecke der Gewinnerzielung erfolgt (vgl. Senatsurteile vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1, 15 f.; vom 5. Dezember 1995 - VI ZR 332/94, AfP 1996, 137, 138; vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 223/94, AfP 1996, 138, 139; vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03, BGHZ 160, 298, 306 f.; BVerfG, VersR 2000, 897 898; Müller, aaO, § 51 Rn. 10, jeweils mwN).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Ein Entschädigungsanspruch wegen eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht hat darüber hinausgehend zur Voraussetzung, dass zum einen eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, was von Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund sowie Grad des Verschuldens abhängt, und zum anderen die Beeinträchtigung nach der Art der Verletzung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BAG 18. Dezember 1984 - 3 AZR 389/83 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 8 = EzA BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 2; BGH 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03 - BGHZ 160, 298; 12. Dezember 1995 - VI ZR 223/94 - NJW 1996, 985).

    Die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung bzw. des Schmerzensgeldes bei der Gesundheitsverletzung ist in erster Linie Sache des Tatrichters (BGH 12. Dezember 1995 - VI ZR 223/94 - NJW 1996, 985).

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

    Dabei ist der Beurteilung ein normativer Maßstab zugrunde zu legen, welcher der Pressefreiheit und zugleich dem Schutz der Persönlichkeit und ihrer Privatsphäre ausreichend Rechnung trägt (vgl. Senat, Urteile vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 223/94 - VersR 1996, 341 f.; vom 9. März 2004 - VI ZR 217/03 - VersR 2004, 863; vom 28. September 2004 - VI ZR 305/03 - VersR 2005, 83, 84; vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03 - VersR 2005, 84, 85).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 42/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2431
OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 42/95 (https://dejure.org/1995,2431)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.10.1995 - 13 U 42/95 (https://dejure.org/1995,2431)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 13 U 42/95 (https://dejure.org/1995,2431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Brandgefahr; Fritierfett; Topf; Herdplatte; Überwachung; Augenblicksversagen; Einschlafen; Fahrlässigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verlassen der Küche während des Erhitzens von Fritierfett im Topf stellt grob fahrlässiges Verhalten dar - Augenblickversagen kein ausreichender Grund zur Verneinung einer groben Fahrlässigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1491
  • NJWE-VHR 1996, 44
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 08.09.1993 - 20 U 27/93

    Nachweis eines behaupteten Einbruchdiebstahls; Begründung eines

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 42/95
    Die Sorgfaltsanforderungen werden maßgeblich von der Gefährlichkeit der Handlung bestimmt: "Wegen der hohen Brandgefahr beim Erhitzen von Fett sind an die Sorgfaltsanforderungen des Versicherungsnehmers, auch hinsichtlich der subjektiven Vorwerfbarkeit, strenge Anforderungen zu stellen" (OGH Wien, ZfS 1994, 256).

    In den von der Rechtsprechung hierzu entschiedenen Fällen lag es denn auch meist so, daß entweder der Fritiervorgang selbst oder das Abschalten des Herdes bzw. der Friteuse vergessen wurden (z.B. BGH, NJW-RR 1989, 840 = LM Nr. 32 zu § 61 VVG = VersR 1989, 640; OLG Frankfurt, r+s 1988, 143; OLG Köln, r+s 1990, 186 = VersR 1991, 1266; OGH Wien, ZfS 1994, 256).

    Ablenkungen durch belanglose Vorgänge - in dem vom ÖsterrOGH (ZfS 1994, 256) entschiedenen Fall durch Verwicklung in ein nachbarliches Gespräch beim Entleeren des Mülleimers - genügen hierzu jedoch nicht.

  • OLG Köln, 02.03.1990 - 20 U 195/89

    Keine grobe Fahrlässigkeit bei Brand einer Friteuse

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 42/95
    Elektrische Friteusen sind demgegenüber mit einem Überhitzungsschutz versehen, der - so das OLG Köln (20. ZS) in r+s 1990, 186, 187 = VersR 1991, 1266, 1267 - "den Beklagten in der möglicherweise trügerischen Hoffnung wiegen konnte, daß das Erhitzen von Fett in einem solchen Gerät weit weniger gefahrenträchtig ist, als wenn dies unmittelbar im Topf auf der Herdplatte (vgl. BGH LM VVG § 61 Nr. 32 = VersR 89, 840) geschieht".

    In den von der Rechtsprechung hierzu entschiedenen Fällen lag es denn auch meist so, daß entweder der Fritiervorgang selbst oder das Abschalten des Herdes bzw. der Friteuse vergessen wurden (z.B. BGH, NJW-RR 1989, 840 = LM Nr. 32 zu § 61 VVG = VersR 1989, 640; OLG Frankfurt, r+s 1988, 143; OLG Köln, r+s 1990, 186 = VersR 1991, 1266; OGH Wien, ZfS 1994, 256).

    In dem der Entscheidung des BGH vom 5.4.1989 (BGH, NJW-RR 1989, 840 = LM Nr. 32 zu § 61 VVG = VersR 1989, 640) zugrundeliegenden Fall lagen solche besonderen Umstände in einer auf alterungsbedingter Hirnleistungsschwäche und Gefäßsklerose beruhenden Beeinträchtigung des Gedächtnis- und Konzentrationsvermögens begründet, in dem vom OLG Köln (r+s 1990, 186 = VersR 1991, 1266) entschiedenen Fall in der jugendlichen Unerfahrenheit des Beklagten, der das von seiner Mutter übernommene, mit einem Überhitzungsschutz versehene Fritiergerät nur selten benutzt hatte.

  • OLG Celle, 21.12.1988 - 1 U 29/88

    Vorwurf der Verletzung einer vertraglichen Hinweispflicht oder Beratungspflicht ;

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 42/95
    In den von der Rechtsprechung hierzu entschiedenen Fällen lag es denn auch meist so, daß entweder der Fritiervorgang selbst oder das Abschalten des Herdes bzw. der Friteuse vergessen wurden (z.B. BGH, NJW-RR 1989, 840 = LM Nr. 32 zu § 61 VVG = VersR 1989, 640; OLG Frankfurt, r+s 1988, 143; OLG Köln, r+s 1990, 186 = VersR 1991, 1266; OGH Wien, ZfS 1994, 256).

    In dem der Entscheidung des BGH vom 5.4.1989 (BGH, NJW-RR 1989, 840 = LM Nr. 32 zu § 61 VVG = VersR 1989, 640) zugrundeliegenden Fall lagen solche besonderen Umstände in einer auf alterungsbedingter Hirnleistungsschwäche und Gefäßsklerose beruhenden Beeinträchtigung des Gedächtnis- und Konzentrationsvermögens begründet, in dem vom OLG Köln (r+s 1990, 186 = VersR 1991, 1266) entschiedenen Fall in der jugendlichen Unerfahrenheit des Beklagten, der das von seiner Mutter übernommene, mit einem Überhitzungsschutz versehene Fritiergerät nur selten benutzt hatte.

  • BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88

    Bestätigung der Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 42/95
    In den von der Rechtsprechung hierzu entschiedenen Fällen lag es denn auch meist so, daß entweder der Fritiervorgang selbst oder das Abschalten des Herdes bzw. der Friteuse vergessen wurden (z.B. BGH, NJW-RR 1989, 840 = LM Nr. 32 zu § 61 VVG = VersR 1989, 640; OLG Frankfurt, r+s 1988, 143; OLG Köln, r+s 1990, 186 = VersR 1991, 1266; OGH Wien, ZfS 1994, 256).

    In dem der Entscheidung des BGH vom 5.4.1989 (BGH, NJW-RR 1989, 840 = LM Nr. 32 zu § 61 VVG = VersR 1989, 640) zugrundeliegenden Fall lagen solche besonderen Umstände in einer auf alterungsbedingter Hirnleistungsschwäche und Gefäßsklerose beruhenden Beeinträchtigung des Gedächtnis- und Konzentrationsvermögens begründet, in dem vom OLG Köln (r+s 1990, 186 = VersR 1991, 1266) entschiedenen Fall in der jugendlichen Unerfahrenheit des Beklagten, der das von seiner Mutter übernommene, mit einem Überhitzungsschutz versehene Fritiergerät nur selten benutzt hatte.

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 42/95
    Dieser Umstand allein ist aber kein ausreichender Grund, den Schuldvorwurf herabzustufen, wenn die objektiven Merkmale der groben Fahrlässigkeit gegeben sind; vielmehr müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (BGH, NJW 1992, 2418 = LM Nr. 39 Zu § 61 VVG).
  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 39/88

    Subjektive Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 42/95
    Elektrische Friteusen sind demgegenüber mit einem Überhitzungsschutz versehen, der - so das OLG Köln (20. ZS) in r+s 1990, 186, 187 = VersR 1991, 1266, 1267 - "den Beklagten in der möglicherweise trügerischen Hoffnung wiegen konnte, daß das Erhitzen von Fett in einem solchen Gerät weit weniger gefahrenträchtig ist, als wenn dies unmittelbar im Topf auf der Herdplatte (vgl. BGH LM VVG § 61 Nr. 32 = VersR 89, 840) geschieht".
  • OLG Frankfurt, 10.12.1987 - 16 U 241/86

    Nichtbestehen des Anspruchs eines Versicherungsnehmers gegenüber seiner

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 42/95
    In den von der Rechtsprechung hierzu entschiedenen Fällen lag es denn auch meist so, daß entweder der Fritiervorgang selbst oder das Abschalten des Herdes bzw. der Friteuse vergessen wurden (z.B. BGH, NJW-RR 1989, 840 = LM Nr. 32 zu § 61 VVG = VersR 1989, 640; OLG Frankfurt, r+s 1988, 143; OLG Köln, r+s 1990, 186 = VersR 1991, 1266; OGH Wien, ZfS 1994, 256).
  • VG Wiesbaden, 01.02.2011 - 1 K 1391/09

    Feuerwehreinsatzkosten bei auf eingeschaltetem Herd zurückgelassenen Töpfen

    Wird in einer derartigen Konstellation die Küche auch nur für kurze Zeit verlassen, dann ist in der Regel auch von einem subjektiv unentschuldbaren Verhalten auszugehen (OLG Köln, Urteil vom 25.10.1995 - 13 U 42/95 -, VersR 1996, 1491).

    Maßgeblich ist vor allem, dass von einem Topf mit kochendem Spargel und einem Topf mit Sauce Hollandaise, auch wenn diese fettreich sein sollte, nicht dieselbe akute, auf der Hand liegende Brandgefahr ausgeht wie von siedendem Fett, dass sofort selbst Feuer fangen und auf andere Gegenstände übergehen kann (OLG Köln, Urteil vom 25.10.1995 - 13 U 42/95 -, VersR 1996, 1491).

  • VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11

    Lehrer muss für Feuerwehreinsatz nach Brand in der Schulküche aufkommen

    Das Erhitzen von Öl oder Fett in einem offenen Kochtopf auf einem Küchenherd ist wegen der damit verbundenen hohen Brandgefahr ein Vorgang, der höchste Aufmerksamkeit verlangt und nur unter Einhaltung strenger Sorgfaltsanforderungen durchgeführt werden darf (s. z.B. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 695 m.w.N.; OLG Köln, VersR 1996, 1491; ÖsterrOGH, ZfS 1994, 256; VG Wiesbaden, Urteil vom 01. Februar 2011 - 1 K 1391/09.WI -, juris).

    Beiden Aufgaben, die nach der konkreten Situation jedermann als selbstverständlich hätten einleuchten müssen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 695 m.w.N.; OLG Köln, VersR 1996, 1491), insbesondere aber dem in Hauswirtschaftsunterricht erfahrenen Kläger als Sorgfaltspflicht zur Beseitigung einer selbst geschaffenen besonderen Gefahrensituation oblagen, ist er nicht nachgekommen.

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 10 U 88/09

    Kommt fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Gebäudeversicherung

    Das Erhitzen von Fett in einem Topf auf einem Küchenherd ist wegen der damit verbundenen hohen Brandgefahr ein Vorgang, der besondere Aufmerksamkeit verlangt und nur unter Einhaltung strenger Sorgfaltsanforderungen durchgeführt werden darf (OLG Karlsruhe, Urt. v. 7.2.2008, VersR 2008, 639 - 12 U 126/07; OLG Köln, Urt. v. 8.5.2001, VersR 2002, 311 - 9 U 147/00; OLG Zweibrücken, Urt. v. 28.4.1999, VersR 2001, 455 - 1 U 30/98; OLG Köln, Urt. v. 25.10.1995, VersR 1996, 1491 - 13 U 42/95; LG Köln, Urt. v. 27.10.2005, VersR 2006, 695 - 24 O 544/04).

    Hierbei verkennt der Senat nicht, dass der Ausdruck "Augenblicksversagen" nur den Umstand beschreibt, dass der Handelnde für eine kurze Zeit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dieser Umstand allein kein ausreichender Grund ist, den Schuldvorwurf der groben Fahrlässigkeit herabzustufen, wenn die objektiven Merkmale der groben Fahrlässigkeit gegeben sind (BGH, Urt. v. 8.7.1992, NJW 1992, 2418 = NZV 1992, 402 = VersR 1992, 1085 - IV ZR 223/91; OLG Köln, Urt. v. 25.10.1995, a.a.O.).

  • LG Köln, 27.10.2005 - 24 O 544/04

    Verlassen der Wohnung bei eingeschaltetem Herd ist grob fahrlässig L

    Es ist allgemein anerkannt, dass im Umgang mit heißem Fett besondere Vorsicht geboten ist, weil das Erhitzen von Fett sehr gefährlich ist und überhitztes Fett eine große Brandgefahr in sich birgt (OGH, VersR 1994, 248; OLG Köln, VersR 1996, 1491; OLG Zweibrücken, MDR 2000, 161).

    Bloßes Vergessen schließt die Annahme subjektiver Unentschuldbarkeit nicht aus (OLG Köln, VersR 1996, 1491).

    Dabei sind wegen der hohen Brandgefahr beim Erhitzen von Fett an die Sorgfaltspflichten des Handelnden, auch hinsichtlich der subjektiven Vorwerfbarkeit, strenge Anforderungen zu stellen (OLG Köln, RuS 1995, 444; OGH, VersR 1994, 248; LG Mönchengladbach, VersR 1989, 845).

    Vielmehr müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (BGH VersR 1992, 1085; OLG Köln, VersR 1996, 1491).

  • VG Würzburg, 13.10.2016 - W 5 K 15.967

    Fahrlässigkeit durch Verlassen der Wohnung während eines Kochvorgangs

    Das Erhitzen von Fett in einem Topf auf einem Küchenherd ist wegen der damit verbundenen hohen Brandgefahr ein Vorgang, der besondere Aufmerksamkeit verlangt und nur unter Einhaltung strenger Sorgfaltsanforderungen durchgeführt werden darf (OLG Karlsruhe, U. v. 7.2.2008 - 12 U 126/07 - VersR 2008, 639; OLG Köln, U.v. 8.5.2001 - 9 U 147/00 - VersR 2002, 311; OLG Zweibrücken, U.v. 28.4.1999 - 1 U 30/98 - VersR 2001, 455; OLG Köln, U.v. 25.10.1995 - 13 U 42/95 - VersR 1996, 1491.

    In diesem Sinn hat auch das Oberlandesgericht Köln geurteilt (U.v. 25.10.1995 - 13 U 42/95 - juris), wonach ein Wohnungsinhaber grob fahrlässig handelt, wenn er Fritierfett in einem offenen Topf auf einer elektrischen Herdplatte erhitzt und während des Erhitzens die Küche verlässt, um die kurze Zeitspanne bis zur Erreichung des erforderlichen Hitzegrades wartend auf der Wohnzimmercouch zu verbringen, wo er sodann einschläft.

  • OLG Dresden, 24.04.2003 - 4 U 193/03

    Leistungsfreiheit wegen grobfahrlässiger Schadensherbeiführung: Wohnungsbrand

    Die Rechtsprechung hat sie beispielsweise bejaht, wenn siedendes Fett auf einem Herd unbeaufsichtigt gelassen wird (vgl. OLG Köln VersR 1996, 1491, 1492; VersR 2002, 311; OLG Bamberg Urteil vom 25.01.1999 - 4 U 125/97), der Versicherungsnehmer mit brennender Zigarette auf der Couch einschläft (KG Urteil vom 12.01.1998 - 6 U 1466/87) oder ein über längere Zeit regelmäßig genutztes Adventsgesteck mit brennenden Kerzen unbeaufsichtigt lässt (OLG Oldenburg VersR 2002, 753).
  • VG Würzburg, 13.10.2016 - W 5 K 15.966

    Kostentragungspflicht für Feuerwehreinsatz

    Das Erhitzen von Fett in einem Topf auf einem Küchenherd ist wegen der damit verbundenen hohen Brandgefahr ein Vorgang, der besondere Aufmerksamkeit verlangt und nur unter Einhaltung strenger Sorgfaltsanforderungen durchgeführt werden darf (OLG Karlsruhe, U. v. 7.2.2008 - 12 U 126/07 - VersR 2008, 639; OLG Köln, U.v. 8.5.2001 - 9 U 147/00 - VersR 2002, 311; OLG Zweibrücken, U.v. 28.4.1999 - 1 U 30/98 - VersR 2001, 455; OLG Köln, U.v. 25.10.1995 - 13 U 42/95 - VersR 1996, 1491).

    In diesem Sinn hat auch das Oberlandesgericht Köln geurteilt (U.v. 25.10.1995 - 13 U 42/95 - juris), wonach ein Wohnungsinhaber grob fahrlässig handelt, wenn er Fritierfett in einem offenen Topf auf einer elektrischen Herdplatte erhitzt und während des Erhitzens die Küche verlässt, um die kurze Zeitspanne bis zur Erreichung des erforderlichen Hitzegrades wartend auf der Wohnzimmercouch zu verbringen, wo er sodann einschläft.

  • OLG Koblenz, 01.03.2002 - 10 U 433/01

    Feuerversicherung, Brand in einem Bordell

    Um eine grobe Fahrlässigkeit zu verneinen, müssten weitere Umstände hinzu kommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen ließen (OLG Köln, VersR 1996, 1491, 1492).
  • OLG Naumburg, 11.11.2013 - 6 U 21/13

    Wohngebäudeversicherung: Regressanspruch des Versicherers wegen eines vom Mieter

    Auch die Entscheidung des OLG Köln vom 25. Oktober 1995 (13. Zivilsenat - 13 U 42/95 - juris -) rechtfertigt keine andere Wertung.
  • OLG Frankfurt, 23.02.2005 - 7 U 113/04

    Gebäudeversicherung: Grob fahrlässiges Herbeiführen eines Brandes durch den

    Da eine hohe Brandgefahr beim Erhitzen von Fett, sei es in einem Fondue-Topf oder in einer Friteuse, besteht, der Beklagten klar sein musste, dass unbeobachtet erhitztes Fett beim Erreichen des Siedepunktes erhebliche Brandrisiken mit sich bringen konnte (vgl. auch OLG Köln ZFS 1991, 140; OLG Köln VersR 1996, 1491; OGH Österreich ZFS 1994, 256), lag objektiv eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles vor.
  • OLG Bamberg, 10.12.2001 - 4 U 125/97

    Vorwurf der groben Fahrlässigkeit an einen Jugendlichen bzgl. eines

  • LG Karlsruhe, 12.10.2007 - 6 O 177/07

    Hausratversicherung: "Allein gelassenes" brennendes Fett ist purer Leichtsinn

  • LG Bremen, 19.12.2002 - 6 O 870/02

    Das Verlassen des Hauses nach dem Einfüllen der vom Vortag zurückgebliebenen

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.11.1995 - 9 U 69/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,21603
OLG Hamm, 07.11.1995 - 9 U 69/95 (https://dejure.org/1995,21603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.11.1995 - 9 U 69/95 (https://dejure.org/1995,21603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. November 1995 - 9 U 69/95 (https://dejure.org/1995,21603)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJWE-VHR 1996, 44
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 10.09.2008 - 7 U 237/07

    Amtshaftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Sturz wegen

    Die Beschränkung der Streupflicht auf das zumutbare Maß führt dazu, dass bei ansonsten trockenem Wetter - wie es am 18.01.2006 herrschte - keine fortlaufende Beseitigung bloßer Tropfeisbildung verlangt werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 23.04.1975, 7 U 104/74 = VersR 1976, 346; OLG Hamm, NJWE-VHR 1996, 44).
  • LG Osnabrück, 10.05.2004 - 1 O 49/04

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Tropfeisbildung auf dem Gehweg; Umfang der

    Nach ständiger Rechtsprechung geht die Streupflicht jedoch nicht soweit, dass schlechthin jede Gefahr des Ausgleitens verhindert werden muss; vielmehr müssen die Gehwege nur so gestreut werden, dass sie von Fußgängern bei Anwendung der im Winter zu erwartenden Sorgfalt benutzt werden können (OLG Schleswig VersR 1973, 677; OLG Hamm NJWE-VHR 1996, 44).

    Diese Beschränkung der Streupflicht auf das zumutbare Maß führt auch dazu, dass bei ansonsten trockenem Wetter keine fortlaufende Beseitigung bloßer Tropfeisbildung verlangt werden kann (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1976, 346; OLG Hamm NJWE-VHR 1996, 44).

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